HIV-Prävention (PEP/PrEP)
Beratung und Aufklärung
Trotz zahlreicher therapeutischer und präventiver Bemühungen bleibt die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland auf einem hohen Niveau. Viel über die HIV-Infektion, die Übertragungswege und den Umgang mit der Infektion zu wissen, ist ein wichtiger Schutz für sich selbst und die Mitmenschen.
In den Arztpraxen ist es möglich, sich über die Themen rund um die HIV-Infektion zu erkundigen. Informationen sind aber auch bei zahlreichen anderen Einrichtungen und Institutionen zu bekommen, u.a. in den AIDS-Hilfen und Gesundheitsämtern, auch ohne Nennung eines Namens.
Wichtig bleibt: Kondome schützen!
PEP (Postexpositionsprophylaxe)
PEP meint die sogenannte Postexpositionsprophylaxe. Nach wahrscheinlichem Kontakt zu HI-Viren besteht die Möglichkeit, vorsorglich HIV-Medikamente einzunehmen, um ein „Angehen“ der Infektion zu verhindern. Die Einnahme der Medikamente sollte dabei möglich zeitnah, am besten innerhalb der ersten Stunden nach dem Kontakt erfolgen.
Ob es im einzelnen Fall sinnvoll ist eine PEP durchzuführen, sollte zusammen mit einem entsprechend erfahrenen Arzt/Ärztin entschieden werden, der auch über das weitere Vorgehen und entsprechende Kontrollen im Verlauf informieren kann.
PrEP (Präexpositionsprophylaxe)
PrEP meint die sogenannte Präexpositionsprophylaxe. Dabei spielen Überlegungen eine Rolle, vor einem möglichen Infektionsrisiko bereits HIV- Medikamente einzunehmen, um eine HIV-Infektion im Voraus zu verhindern. Auch hier sind Nutzen und Risiken zusammen mit einem entsprechend erfahrenen Arzt/Ärztin eng abzuwägen.
In Europa ist die Kombination von Tenofovir (TDF)/Emtricitabin (FTC) zur PrEP zugelassen und von mehreren pharmazeutischen Herstellern in Deutschland verfügbar. Zu beachten ist, dass die weiteren HIV-Medikamente nur zur Therapie, nicht aber zur Prophylaxe der HIV-Infektion zugelassen sind. Die monatlichen Kosten für TDF/FTC als PrEP belaufen sich, je nach Hersteller, auf etwa 40-50 Euro im Monat. Vor Einleitung einer PrEP sollten eine fachspezische Beratung und Untersuchungen (z.B. Ausschluss einer HIV-Infektion, Abklärung anderer sexuell übertragbarer Ekrankungen, Untersuchung der Nierenfunktion) erfolgen.
Auch während der Einnahme einer PrEP sind regelmäßige Kontrollen unerläßlich. Die Kosten für eine PrEP und die notwendigen Untersuchungen werden seit Ende 2019 für Menschen mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko von der gesetzlichen Krankenversicherung und vielen privaten Versicherungen übernommen.
Wichtige Info zur Einnahme der PrEP:
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1xtäglich 1 Tbl. Tenofovir (TDF)/Emtricitabin (FTC)
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bis ein vollständiger Schutz erfolgt braucht es 4 Tage Einnahme nach dem PrEP-Start
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eine vergessene Tablette kann bis zu 12 Stunden später eingenommen werden
HIV Therapie und Infektiösität
Bereits im Jahr 2008 veröffentlichte die EKAF (Eidgenössische Kommission für Aidsfragen) mit ihrem Präsidenten Prof. Pietro Vernazza in der Schweizer Ärztezeitung einen Artikel unter der Überschrift:
„HIV-Infizierte Menschen ohne andere STD sind unter wirksamer antiretroviraler Therapie sexuell nicht infektiös“1.
Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass unter bestimmten Bedingungen eine HIV-Infizierte Person die Infektion über Sexualkontakte nicht weitergibt. Als Bedingungen wurden genannt:
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Es erfolgt eine ärztlich kontrollierte erfolgreiche antiretrovirale Therapie (ART), d.h. die Medikamente werden vom Patienten regelmässig eingenommen
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Unter der ART liegt die Viruslast (gemessen im Blut mittels IV-PCR) seit mindestens 6 Monaten unterhalb der Nachweisgrenze von 40 Kop./ml
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Es bestehen (bei beiden Partnern) keine zusätzlichen Infektionen mit anderen sexuell übertragbaren Erregern (Sexual transmitted diseases = STD)
Die Autoren gingen unter den genannten Bedingungen davon aus, dass die Übertragungswahrscheinlichkeit deutlich geringer als 1:100 000 ist und damit das Restrisiko einer möglichen Übertragung des Virus sich zwar rein wissenschaftlich nicht ausschliessen lässt, insgesamt aber vernachlässigbar klein ist. Weiterhin wurde von den Autoren darauf hingewiesen, dass ausserhalb einer festen Beziehung weiterhin eine Selbstschutzpflicht einer HIV-negativen Person besteht und Äusserungen wie „ich bin HIV-negativ“ nicht überprüfbar seien und somit von der Eigenverantwortung nicht entbinden.
Die Veröffentlichung des EKAF-Statements löste in der Folge eine rege internationale Diskussion aus. Dabei spiegelte das Papier sowohl die Erfahrung vieler Kolleginnen und Kollegen wieder, dass eine Übertragung des HI-Virus durch adäquat Behandelte selten ist, als auch dem Wunsch aller an der Versorgung HIV-Infizierter Beteiligter, eine weiteren Schritt in Richtung Entstigmatisierung und Dekriminalisierung der Betroffenen zu gehen. Kritiker bemängelten damals unter anderem eine nicht ausreichende Datenlage um entsprechende Empfehlungen in dieser Deutlichkeit auszusprechen.
Die mittlerweile verfügbaren wissenschaftlichen Daten belegen, dass HIV-Positive unter einer ART mit nicht nachweisbarer HI-Viruslast keine anderen Menschen anstecken können. In zahlreichen Studien bei serodiskordanten Paaren, d.h. ein(e) Partner(in) ist HIV positiv aber erfolgreich mit einer ART behandelt, der/die andere ist HIV negativ, kam es bisher zu keiner einzigen bestätigten Übertragung des HI-Virus (0 Ereignisse/4063 Personenjahre, Literatur: Louffy 2013, Bavington Lancet HIV 2018, Rodger Lancet 2019). In Deutschland wurde dafür der Begriff „Nicht nachweisbar = Nicht übertragbar“ (N=N), international "undetectable=untransmissable" (U=U) geprägt. Die Deutsche AIDS- Gesellschaft (DAIG e.V.) hat diesbezüglich 2018 zusammen mit mehr als 760 Organisationen ein internationales Konsensus Statement unterzeichnet, ein klares Signal gegen Stigmatisierung und Diskriminierung. Die "Deutsche AIDS-Hilfe" (DAH) berät auf ihrer Internetseite: "Bei einer HIV-Therapie unterdrücken Medikamente das Virus im Körper. HIV ist dann beim Sex nicht übertragbar."
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